Verpackungsverordnung

Mit in Kraft treten der fünften Novelle der Verpackungsordnung am 04.04.2008 (VerpackV) wurden die Voraussetzungen geschaffen, die haushaltsnahe Erfassung von Verkaufs-/Serviceverpackungen dauerhaft zu sichern. Seit dem sind grundsätzlich alle Verpackungen, die an private Haushalte gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren.

Seit dem 01.01.2009 ist es verboten Verkaufs-/Servicepackungen welche nicht lizenziert wurden in Umlauf zu bringen (Vertriebsverbot).

Seit diesem Zeitpunkt ist es für alle, welche befüllte Verkaufs-/Serviceverpackungen erstmals in Verkehr (an Endverbraucher) bringen (Erstinverkehrsbringer), Pflicht sich an einem dualen System zu beteiligen und Gebühren für die Entsorgung zu entrichten.

Unsere im Shop genannten Preise für Verkaufs-/Serviceverpackungen verstehen sich INKLUSIVE Zuschlag für die Anmeldung zu einem Verwertungssystem nach VerpackV.

Die Lizenzierung bei einem dualen System erfolgt also über die Firma ItalGel GmbH. Eine weitere Anmeldung oder Gebührenentrichtung durch unsere Kunden ist somit NICHT notwendig.